Gas FAQ

Gaswechsel: Fragen und Antworten

Gas-FAQ

Erdgas Anbieter wechseln

Der Anbieterwechsel des Gaslieferanten ist einfach zu bewerkstelligen. Vergleichen Sie hier online die unterschiedlichen Tarife und wechseln Sie zum Anbieter Ihrer Wahl.
jährlicher
Gasverbrauch
in kWh oder m³

Ihre Postleitzahl

Wie lange dauert der Gaswechsel?
Was ändert sich aus der Sicht der Kunden?
Wie funktioniert Gaswechsel?
Muss man was am Zähler ändern?
Kann ich als Mieter den Gasanbieter wechseln?
Was ist beim Umzug zu beachten?
Wie wechselt man den Gasversorger?
Ab wann werde ich vom neuen Anbieter beliefert?
Was versteht man unter Grundversorgung und Grundversorger?
Was sind Sonderabschläge
.

Wie lange dauert der Gaswechsel?

Schon ein kurzer Vergleich, zum Beispiel über den Internet Gasrechner, zeigt, dass man viele Hundert Euro bei einem Gaswechsel sparen kann - wenn man rechtzeitig den Gasanbieter wechselt. Doch bei jedem Gaswechsel stellen sich die Kunden die Frage, wie lange es dauert, bis man von dem alten auf den neuen Anbieter gewechselt hat. Doch im Grunde genommen ist das eine unerhebliche Frage, denn für den Kunden verändert sich sowohl in der Wechselzeit, als auch danach, praktisch nichts Wesentliches. Der neue Anbieter übernimmt nämlich bei dem Gaswechsel viele Formalitäten für den Kunden, wie auch die Kündigung des Vertrages bei dem alten Gasanbieter - sogar die Versorgungsleitungen und der Gaszähler des Kunden, der sich für einen Gaswechsel entschieden hat, werden vom neuen Gasanbieter gemietet. Normalerweise dauert so ein Gaswechsel zwischen 6 und zehn Wochen, doch eigentlich ist das ein wenig von dem neuen Gasanbieter abhängig.

Was ändert sich aus der Sicht der Kunden?

Für den Kunden ändert sich nur die Tatsache, dass er die Rechnung nicht mehr von dem alten, sondern von dem neuen Gasanbieter bekommt und sich über viel gespartes Geld freuen kann. Die Umstellung an sich erfolgt immer zum Ersten des neuen Monats. Die Sorgen, die sich viele Kunden, die den Gasanbieter wechseln, wegen der Gaslieferung machen, sind auf jeden Fall unbegründet, weil es ist gesetzlich geregelt, dass der alte Gasanbieter die Kunden trotz des Gaswechsels mit Gas beliefern muss, bis der Wechsel durchgeführt worden ist

Wie funktioniert Gaswechsel?

Im Fall, dass man einen günstigeren Gasanbieter gefunden hat, ist der Gaswechsel keine komplizierte Sache mehr, denn man kann es inzwischen sogar schon online durchführen. Man muss sich nur online an den neuen Gasanbieter wenden, der dann den weiteren Verlauf regeln wird und dafür sorgt, dass man sich als Kunde um nichts kümmern muss. Der neue Anbieter wird den Vertrag bei dem alten Anbieter kündigen und all die entstandenen Formalitäten regeln. Wenn man sich im Hinterkopf Gedanken macht, dass man in der Zeit des Wechsels eventuell ohne Gas klar kommen muss, sind diese Gedanken vollkommen unbegründet.

Muss man was am Zähler ändern?

Viele Gaskunden stellen sich vor dem Wechsel die Frage, ob man eventuell irgendwas am Zähler verändern muss. Diese Frage kann man ganz klar mit dem Nein beantworten, denn der Wechsel des Gasanbieters sollte für die Kunden so leicht sein, wie es nur geht, deswegen wird es nicht noch zusätzlich komplizierter gemacht durch die Zählereinstellungen. Das bedeutet, dass man als Gasverbraucher nicht den Aufwand mit dem Wechsel hat. Der neue Anbieter wird viele Formalitäten regeln, wie zum Beispiel auch die Kündigung des Vertrags beim alten Anbieter. Was aber für viele Kunden noch wichtiger ist, ist die Frage, wie hoch der technische Aufwand ist. Doch auch da kann man als Gaskunden ganz entspannt sein, denn es ist so, dass der neue Gasanbieter die Versorgungsnetze des alten Anbieters übernimmt und dessen Leitungen anmietet.

Kann ich als Mieter den Gasanbieter wechseln?

Wenn man schon bisher mit dem Gasanbieter einen direkten Vertrag hatte, kann man auch als Mieter den Wechsel durchführen. Wenn aber der Vermieter direkte Vertragspartei des Gasanbieters ist, kann man da selbstständig nichts unternehmen. Das ist oft der Fall, wenn sich der Vermieter dazu entschließt, das ganze Haus mit dem neuen Gasanbieter zu versorgen. Dann bleibt nur der Gasversorger übrig, den der Vermieter ausgesucht hat.

Was ist beim Umzug zu beachten?

Weil der Anbieterwechsel üblicherweise 6-8 Wochen Zeit in Anspruch nimmt, sollte man sich so früh wie es nur geht Gedanken zu dem neuen Gasanbieter machen. Wenn man die Wahl getroffen hat, sollte man sich schnell um die Unterlagen kümmern, denn die muss man dem neuen Anbieter zukommen lassen, damit man sofort nach dem Einzug den Gas vom neuen Anbieter beziehen kann. Wer nichts unternehmen wird, für den bedeutet es automatisch, dass er mit dem lokalen Grundversorger den Gaslieferungsvertrag abgeschlossen hat. den kann man aber normalerweise mit der Frist von einem Monat wieder kündigen.

Wie wechselt man den Gasversorger?

Der Anbieterwechsel verläuft ganz einfach und hat keine versteckten Risiken für den Verbraucher in sich, weil die Gasversorgung immer gesetzlich sichergestellt ist. Man muss nur den Wechselauftrag ausfüllen und den unterschreiben, bevor man es zurück schickt. Normalerweise wird die Kündigung, wie schon gesagt, von dem neuen Anbieter zum nächstmöglichen Termin übernommen - die Ausnahmen sind nur, wenn es sich um einen Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen handelt oder der Fall der kurzfristig kündbaren, wo man mit einer versäumten Kündigung wieder für einen längeren Zeitraum, zum Beispiel für ein halbes oder sogar ein ganzes Jahr gebunden ist. Nach ca. sechs bis zehn Wochen kann man dann damit rechnen, von dem neuen Versorger beliefert zu werden.

Ab wann werde ich vom neuen Anbieter beliefert?

Die Belieferung vom neuen Anbieter erfolgt immer zum frühest möglichen Zeitpunkt, das heißt im Normalfall sechs bis zehn Wochen nach dem Vertragsabschluss, wenn man keine Wunschtermine genannt hat. Man wird immer zum Monatsersten vom neuen Anbieter beliefert. Die Garantie für die Wechselszeit gibt es aber leider nicht, denn die eventuellen Kündigungsfristen beim Altversorger können alles nach hinten schieben. Man hat aber immer noch die Chance, sich immer bei dem neuen Versorger zu informieren, wie weit die ganze Sache schon ist.

Was versteht man unter Grundversorgung und Grundversorger?

Die Grundversorgung bedeutet die Energielieferung des Grundversorgers an die Kunden zu den allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen. Die allgemeinen Bedingungen und Preise müssen dabei öffentlich bekannt gegeben werden und im Internet veröffentlicht werden. Ein Grundversorger ist immer das Energieversorgungsunternehmen, welches die Großzahl der Haushalte mit dem Gas beliefert. Dieser ist auch verpflichtet, all die Haushalte zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und Preisen zu beliefern.

Was sind Sonderabschläge

Es gibt ein paar Gasversorger, die einen Sonderabschlag verlangen, den man beim Vertragsbeginn einmalig zahlen muss. Die Abschlagszahlung kann zum Ende des Vertragsverhältnisses zurückerstattet werden, oder aber mit der ersten Abschlagszahlung komplett verrechnet werden. Das ist keine Kautionen im engeren Sinne, weil dabei kein Einlageschutz vorliegt und die hinterlegte Summe nicht verzinst wird. Die Versorger nennen die Zahlung deswegen einfach nur Sonderabschlag oder einige auch Tarife mit Kaution, damit man sich als Kunde leichter orientieren kann.