Tipps: so finden Sie den Stromlieferanten der zu Ihnen passt

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Suchen Sie sich Ihren neuen Stromlieferanten nach Ihren persönlichen Kriterien aus und vergleichen Sie die Angebote miteinander.
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Beachten Sie beim Vergleich der Stromtarife und Vertragsbedingungen die folgenden Tipps, steht einem erfolgreichen Wechsel ohne böses Erwachen nichts mehr im Weg:

Laufzeit

Beim Abschluss eines Vertrages achten Sie bitte auf die Vertragslaufzeit. Je kürze diese ist, um so flexibler ist der Vertrag. Günstige Tarife gibt es oft nicht unter einem Jahresvertrag. Bei Verträgen mit bis zu fünf Jahren Mindestvertragslaufzeit sollte man künftige Preisentwicklungen und Nebenbedingungen kritisch abwägen. Je kürzer die Laufzeit ist, umso besser.

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist beträgt in der Grundversorgung einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Sofern Sie bei Ihrem Grundversorger bereits ein anderes Stromprodukt gewählt haben oder bereits zu einem anderen Stromanbieter gewechselt sind, nutzen Sie einen so genannten Sondervertrag. Diese Stromlieferverträge regeln Kündigungsfristen individuell und variieren je nach Stromanbieter und Tarif. Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende sind nicht unüblich. Je kürzer die Kündigungsfrist, umso besser.

Sonderkündigungsrecht

Bei Preiserhöhungen sollte der Vertrag ein Sonderkündigungsrecht vorsehen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag bei Preiserhöhungen auch vor Ablauf der Laufzeit außerordentlich zu kündigen. Je länger die Frist zwischen Bekanntmachung und Inkrafttreten der Preiserhöhung ist, umso mehr Zeit haben Sie für einen Anbieterwechsel. Marktüblich sind vier Wochen.

Verlängerung

Wird der Vertrag nicht rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist gelöst, verlängert er sich automatisch. Je nach Anbieter und Tarif verlängern sich die Verträge von einem Monat bis zu einem Jahr. Je kürzer diese Verlängerungszeit ist, umso besser.

Umzug

Sie sollten bereits sechs bis acht Wochen vor dem Umzugstag einen neuen Vertrag abschließen und den örtlichen Grundversorger hierüber informieren. Anderenfalls entsteht automatisch ein Stromliefervertrag mit dem Standardtarif Ihres Grundversorgers. Diesen können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats jederzeit wieder kündigen. Ziehen Sie in eine andere Region, fragen Sie den Stromlieferanten am neuen Wohnort, wer den alten Stromvertrag kündigt.

Grundpreis/ Arbeitpreis

Stromtarife bestehen oftmals aus einem fixen monatlichen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Geringe Grundpreise haben oft höhere Arbeitspreise und umgekehrt. Folglich eignen sich Tarife mit einem niedrigen monatlichen Grundpreis eher für Wenigverbraucher (z.B.: Singles). Stromtarife mit einem hohen Grundpreis und niedrigen Arbeitspreis sind eher für große Familien.

Preisgarantie

Energiepreise steigen seit Jahren kontinuierlich an. Durch die steigenden Energiebedarfe, knappen Ressourcen und Diskussionen um den Ausstieg aus der Atomenergie, kann heute nicht davon ausgegangen werden, dass sich daran etwas ändert.

Eine gewisse Sicherheit vor steigenden Strompreise bieten Ihnen Preisgarantien. Achten Sie darauf, dass diese Preisgarantien für mindestens ein Jahr gelten sollten, eine Preisgarantie für nur drei Monate lohnt den Aufwand nicht.

Rabatte

Sondertarife, bei denen es einen Erstkunden- oder Willkommensrabatt gibt, können oftmals ab dem zweiten Jahr erheblich teurer sein.